| Impressum
Däumel::Archiv >> Sanierungsgebiet >> Lohmühlen- und Weichselplatz >> Seite  1 
Wolfram Däumel 2014, Bürgerbeteiligung Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/Sonnenallee in Berlin Neukölln
Umgestaltung Lohmühlen- und Weichselplatz

Verkehrs­führung Lohmühlen­brücke

Eine der in den Vorunter­suchungen zu Tage getretenen Probleme ist der über die Loh­mühlen­brücke fließende Kfz-Ver­kehrs­strom, der in Anbe­tracht der Un­über­sicht­lich­keit die Über­que­rung im Ver­lauf der Ufer­wege für Fuß­gänger ein großes Pro­blem dar­stellt.
Die in zwei der drei ein­gereich­ten Kon­zepte ver­schie­dener Pla­nungs­büros vor­gesehen­en Ze­bra­streifen sowie Mar­kierun­gen für den Rad­ver­kehr sind im aktu­ellen Plan nicht mehr en­thalten.

"Eine Bürgerin erkundigte sich, warum kein Zebrastreifen auf der Lomühlenbrücke angeordnet wird? Herr Panhorst wies auf die vorhandene T-30-Zone hin, wo es i.d.R. keine Zebrastreifen gibt. Auf der Brücke hat es des Weiteren Vorabstimmungen mit Verkehrsbehörden gegeben, die wegen der schwierigen Einsehbarkeit der Brücke für einen Zebrastreifen nicht den notwendigen Sichtschutz gegeben sahen."
Quelle: Protokoll Bürgerversammlung vom 26.08.2013 [1]

Tatsächlich besteht die Schwierigkeit der Überquerung der Fahrbahn darin, dass durch die abknickenden Straßen die Autos erst spät sichtbar werden. Fußgänger, insbesondere, die, die nicht so schnell laufen können, erreichen die gegenüber liegende Fahrbahn dann, wenn ein nach dem Loslaufen auftauchendes Auto ebenfalls diese Stelle erreicht. Mit Fußgängerüberweg wäre das genauso, allerdings hätte dann der Fußgänger Vorrang und es wäre eindeutig, dass der Kfz-Führer wartepflichtig ist.

"Nur der Bürgerwunsch einer Fahrbahnmarkierung für linksabbiegende Radfahrer von der Lohmühlenbrücke in die Weichselstraße kann leider nicht erfüllt werden. Die Anregung wurde geprüft, aber solche Markierungen sind in Tempo-30-Zonen gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig."
Quelle: KARLSON [2]

Wie bei allen Gesetzen gilt bei der Auslegung immer zu hinterfragen, was der Gesetzgeber damit erreichen möchte. Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu verhindern ist nicht Ziel der Tempo-30-Zonenregelung:

§45(1c) StVO: "Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig." [3]
Man darf also nicht argumentieren, in einer Straße dürfen keine Fahrspuren, Vorfahrtszeichen oder Radverkehrsanlagen angeordnet werden, weil sie innerhalb einer Tempo-30-Zone liegen. Umgekehrt ist es richtig: Sind in einer Straße Fahrspuren, Vorfahrtszeichen oder Radverkehrsanlagen erforderlich, gehört diese nicht in eine Tempo-30-Zone.

Im Bereich Lohmühlenbrücke wird eine Vorfahrtsregelung als notwendig erachtet. Damit ist die dortige Tempo-30-Zone nicht zulässig. Das gilt übrigens für die gesamte Harzer Straße. Eine Vorfahrtsregelung ist dort aber durchaus sinnvoll, da die BVG-Busse dann nicht an jeder Kreuzung abbremsen müssen.

Eine Einzelausweisung Tempo-30 bedeutet natürlich sehr viel mehr Verkehrsschilder. Wenn man den Schilderwald lichten will, ist die jetzige Regelung zwar nicht rechtskonform, aber akzeptabel. Nicht akzeptabel ist es dagegen, Sicherheitsmaßnahmen wie einen Zebrastreifen oder Markierungen für den Radverkehr mit Verweis auf die Tempo-30-Zone abzulehnen, gleichzeitig aber Maßnahmen zur Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs wie die Vorfahrtsregelung einzusetzen.

Wenn das Verkehrsgeschehen solche Maßnahmen erfordert, ist eine Einzelausweisung Tempo 30 in diesen Straßen notwendig. Dann steht das ganze Regelungsinstrumentarium zur Verfügung. Alternativ muss der Kreuzungsbereich so umgestaltet werden, dass die Sicherheit auch ohne solche Maßnahmen gewährleistet ist.

Das Planungsbüro hat in dieser Hinsicht mit dem Einsetzen von Fußgängerinseln schon sehr gute Vorschläge unterbreitet. Die geplanten Inseln ersetzen zwar keinen Zebrastreifen, verbessern die Überquerbarkeit für Fußgänger aber ganz erheblich. Auch das Linksabbiegen wird für Radfahrer von der Lohmühlenbrücke in Richtung Weichselstraße dadurch erleichtert.

Skizzen: Fahrradkarte Openstreetmap mit Verlauf Mauerradweg und Tangentialroute 4 und Fahrweg der dem Mauerradweg folgenden Radfahrer in beiden Richtungen in den aktuellen Plan der kreuzung Lohmühlenplatz eingezeichnet.
Links: Verlauf der Fahrradrouten TR4 und Mauerweg. Rechts: Kritische Fahrlinien im Kreuzungsbereich (blau) und unklare Wartepunkte (rot) auf den Gegenverkehr bei direktem Abbiegen. Für indirektes Abbiegen (lila) liegen die Wartepunkte in der Fahrline des folgenden Verkehrs (orange).
Kartenquelle: links Opencyclemap , rechts Planungsunterlagen [4].

Nicht gelöst ist das schwierige Überqueren der Lohmühlenstraße an der Einmün­dung des Mauer­wegs sowie das Ab­biegen mit dem Fahr­rad von der Loh­mühlenbrücke und der Harzer Str. in den Mauer­rad­weg entlang des Kanals.
Hier wird erwartet, dass sich Rad­fahrer in der Straßen­mitte zum Links­ab­biegen einordnen. Wo das genau ist, bleibt den Ver­kehrs­teil­neh­mern selbst über­lassen, was zu vor­her­seh­baren Kon­flik­ten führt. Hinzu kommt, dass durch die 45° ab­knickende Straße das Heraus­halten der Hand nach links nicht als Signal wahr­genom­men wird, dass direkt nach dem Kreu­zungs­bereich von der Straße nach links ab­ge­bogen wird. Hier muss nach­gebes­sert werden. Ent­weder es wird mit Mar­kierungen oder einer weiteren Ver­kehrs­insel gear­beitet. Letzteres wurde bereits vom Pla­nungs­büro vorge­schlagen, aber von der BVG wegen der an­schließen­den Bus­halte­stelle abge­lehnt. Wenn keine Lö­sung für das Ein­biegen an dieser Stelle gefunden wird, bleibt nur die Mög­lich­keit, die Ein­mün­dung des Mauer­weges an eine günsti­gere Stelle zu verlegen.

Nebenbemerkung: Hier ist der Mauerverlauf durch eine Pflasterreihe markiert, die mit einer Messing­platte versehen ist, auf der steht: Berliner Mauer 1961-1989. Das ist nicht korrekt, denn die Mauer wurde hier erst 1988 gebaut. Die längste Zeit stand sie direkt vor der Lohmühlenbrücke, was ja der Grund zum Bau des Kiehlstegs war. Da die Fahrbahn in diesem Bereich mit einer neuen Decke versehen wird, wäre das eine Gelegenheit, dort ebenfalls den Mauerverlauf zu markieren und mit einer Tafel die Umstände des Gebiets­tausches 1988 zu vermitteln.

Foto: Einfahrt Mauerradweg direkt hinter dem Kreuzungsbereich durch roten Pfeil gekennzeichnet.
Zukünftige Einfahrt Mauerradweg direkt im Anschluss an den unübersichtlichen Kreuzungsbereich.
Fazit
  • Es sollte zumindest eine der Verkehrsinseln durch einen vollwertigen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ersetzt werden.
  • An der Einmündung des Mauerweges sollte eine Überquerungshilfe der Lohmühlenstraße für Fußgänger und Radfahrer baulich oder durch Markierungen eingerichtet werden.